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ESG Informationen

Informationen über den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken bei der NFS Netfonds Financial Service GmbH

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist die NFS Netfonds Financial Service GmbH (im Folgenden: „NFS“) zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet. Ein Bewerben ökologischer oder sozialer Merkmale in Anlagestrategien oder für Finanzprodukte ist mit diesen Ausführungen nicht beabsichtigt.
Die NFS bietet ein Haftungsdach nach § 2 Abs. 10 S. 1 KWG für vertraglich gebundene Vermittler (im Folgenden: „vgV“). Diese erbringen unter dem Haftungsdach der NFS die Finanzdienstleistungen der Anlageberatung und der Anlagevermittlung. Für den Bereich der Anlageberatung gelten die folgenden Ausführungen.

I. Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten tatsächlich oder potentiell negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnte. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.
Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken aus den genannten Bereichen:

• Umwelt: In Folge des Klimawandels können vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region könnte den Pegel von Flüssen so weit sinken lassen, dass der Transport von Wa ren auf diesen Flüssen beeinträchtigt werden könnte, was zu einer Unterbrechung in der Lieferkette führen könnte.

• Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.

• Unternehmensführung: Risiken in diesem Bereich sind u.a. die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption.

Bei Staatsanleihen beziehen sich die Risiken darauf, wie die Regierung eines Staates mit Nachhaltigkeitsrisiken umgeht, z.B. ob die Todesstrafe angewendet wird, ein hoher Korruptionsanteil besteht, wie hoch die Anstrengungen für den Klimaschutz sind usw.
Nachhaltigkeitsrisiken können sich bei einer Veranlagung in den bekannten Risikokategorien wie etwa dem Bonitätsrisiko, dem Risiko des Totalverlustes und dem Kursrisiko manifestieren. Auch mittelbare Auswirkungen sind möglich, z.B. wenn Unternehmen für von ihnen verursachte Umweltschäden Strafzahlungen zu leisten haben.

II. Unternehmensbezogene Informationen:

Für die unternehmensbezogenen Informationen der NFS zur Berücksichtigung von nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen verweisen wir auf die Ausführungen auf der Homepage der NFS unter folgendem Link:

                                                                                www.nfs-netfonds.de/esg

Gerne erhalten Sie die unternehmensbezogenen Informationen auf Anfrage auch in Papierform oder per E-Mail von Ihrem Kundenbetreuer (vgV).

III. Produktbezogene Informationen zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in die Anlageberatung

1. Der Kunde äußert das Bedürfnis, dass Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt werden.

Sobald ein Kunde den Wunsch nach einer Berücksichtigung von ESG-Kriterien äußert, empfehlen die vgV der NFS nur Finanzinstrumente und Finanzprodukte, die diese Kriterien nach dem Verständnis der NFS berücksichtigen. Dabei wird versucht, Finanzinstrumente zu identifizieren, deren Emittenten (bei Aktien, Unternehmens- und Staatsanleihen, Genussscheinen) sich im Rahmen ihres Wirtschaftens (bzw. bei Staatsanleihen im Rahmen ihrer Politik) um Nachhaltigkeit bemühen oder auf bestehende Nachhaltigkeitsrisiken reagieren. Das potenzielle Anlageuniversum kann groß und vielfältig sein, daher greift die NFS auf im Markt anerkannte Bewertungsmethoden und die Daten anerkannter Analysten und Ratinganbieter zurück. Diese können bestimmte Investitionen von vorneherein ausschließen. Zudem geben sie einen ersten Überblick darüber, wie effektiv die ESG-Praktiken und -Ansätze der Unternehmen sind. Zum jetzigen Zeitpunkt ermittelt die NFS bei Investmentfonds diejenigen, die in puncto ESG gut abschneiden, und gibt ihnen - bei entsprechendem Kundenwunsch - den Vorzug. Die NFS plant für sämtliche Finanzprodukte mit verschiedenen Datenbankanbietern zusammenzuarbeiten, um in diesen Datenbanken anhand verschiedener Kriterien Produkte auszuwählen, die den Präferenzen des Kunden möglichst entsprechen. Dabei wird dann eine Vielzahl von Einzelkriterien berücksichtigt werden, die den Kategorien Umwelt, Governance und Soziales zugeordnet werden. Es ist geplant, Anfang 2022 für alle Finanzprodukte auf entsprechende Informationen zugreifen zu können.
Zum Zeitpunkt dieser Information verwendet die NFS für Finanzinstrumente außer offenen Investmentfonds ausschließlich die individuellen produktbezogenen Informationen der Emittenten bei der Evaluierung von Nachhaltigkeitskriterien. Die vgV der NFS können bei der Evaluierung auf bestimmte Ratings zugreifen, die dem Kunden ggf. im Rahmen der konkreten Anlageberatung genannt werden.
Soweit die NFS und die vgV offene Investmentfonds empfehlen, werden nur solche Fonds ausgewählt, deren Anlagerichtlinien oder -politik selbst Nachhaltigkeitsmerkmale oder -risiken berücksichtigen. In der Regel wird das ISS ESG Sterne Rating zur Evaluierung herangezogen. Die ganzheitliche Bewertung der ESG-Performance eines Fonds in diesem Fondsrating basiert auf zahlreichen qualitativ hochwertigen Researchprodukten von ISS ESG und ISS, wie beispielsweise den Nachhaltigkeitsratings von Unternehmen und Ländern, dem SDG Impact Rating, Norm-Based Research, Energie- und Rohstoffscreens, Analysen zur CO2-Emission, sowie Abstimmungsergebnissen von Aktionärsversammlungen. Mindestens 65 Prozent der gewichteten Bestände eines Fonds müssen durch die ISS ESG Corporate und Country Ratings abgedeckt sein, damit der Fonds über das ISS ESG Fund Rating abgedeckt wird. Die Fonds werden auf einer relativen Skala von 1 (niedrigste Klassifizierung) bis 5 (höchste Klassifizierung) Sternen bewertet. Der Kunde kann auswählen, wie viele Sterne die zu empfehlenden Investmentfonds mindestens haben sollen.

Hinweis auf Renditeauswirkungen

Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten kann sich auf die Rendite Ihrer Anlage auswirken. Dabei sind sowohl positive wie auch negative Auswirkungen denkbar. Gelingt es, durch die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten Risiken für die Wertentwicklung eines Finanzinstruments zu identifizieren und zu vermeiden, dürfte sich dies positiv auf Ihre Rendite auswirken. Dies ist aber nicht gewährleistet und ebenso kann die Verwirklichung von Nachhaltigkeitsrisiken zu Wertverlusten führen. Es besteht zudem das Risiko, dass bestimmte Finanzinstrumente oder Emittenten im Selektionsprozess nicht berücksichtigt werden und dadurch das Spektrum in Betracht kommender Investitionen oder Anlageempfehlungen sich verkleinert.

Hinweise zu verbleibenden Nachhaltigkeitsrisiken

Kunden, die die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten wünschen, erhalten im Rahmen der Vertragsunterlagen der Produktanbieter detailliertere Informationen.
Die Anlageempfehlungen oder Investitionsentscheidungen der NFS können trotz des Vorgehens der NFS nachteilige Auswirkungen auf Umwelt-, soziale und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein. Eine Gewähr für die Richtigkeit der der NFS von Dritten zur Verfügung gestellten Informationen kann die NFS nicht übernehmen.

2. Der Kunde äußert nicht das Bedürfnis, dass Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt werden.

Wenn ein Kunde aktuell kein Bedürfnis äußert, dass Nachhaltigkeitsrisiken bei der Anlageberatung berücksichtigt werden sollen, hat die NFS die strategische Entscheidung getroffen, vorerst Nachhaltigkeitsrisiken bei der Anlageberatung nicht zu berücksichtigen. Der Grund für diese Entscheidung liegt nicht darin, dass die NFS an der Sinnhaftigkeit, ESG-Kriterien bei Anlageentscheidungen zu berücksichtigen, zweifeln würde, sondern allein daran, dass die Neuregelung dieses Bereiches, wie dies in der Kundeninformation auf der Homepage im Einzelnen beschrieben ist (siehe dort Punkt 4. und 5.) noch im Fluss ist. Die NFS möchte abwarten, bis die aufsichtsrechtlichen Anforderungen klarer erkennbar sind und bis sich auf Grundlage dieser aufsichtsrechtlichen Regelungen Marktstandards auch im Bereich der Bewertung von ESG-Qualitätskriterien herausgebildet haben.

Hinweis auf Renditeauswirkungen

Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten kann sich auf die Rendite einer Anlage auswirken. Dabei sind sowohl positive wie auch negative Auswirkungen denkbar. Vor diesem Hintergrund kann keine Aussage darüber getroffen werden, ob die Nichtbeachtung von Nachhaltigkeitsaspekten zu Vor- oder zu Nachteilen bei der Rendite führt.

 

Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland

Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?

Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.

Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.

Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)
Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt. Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten. Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten. Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)
Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes. (Zurzeit kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Anbieter lediglich bedingt erfolgen.)

Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst. Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresses nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen.

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